Interlokut — (lat. interlocutio, auch Interlocutorium, Zwischenurteil, Zwischenbescheid), früher im Gegensatz zum Enderkenntnis Bezeichnung für eine richterliche Verfügung, die sich nur auf Leitung des Ganges des Rechtsstreits oder auf einen Zwischenpunkt… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Interlokut — In|ter|lo|kut das; [e]s, e <aus lat. interlocutum, substantiviertes Part. Perf. (Neutrum) von interloqui »dazwischenreden«> (veraltet) gerichtlicher Zwischenbescheid in einem Nebenpunkt eines schwebenden Prozesses (Rechtsw.) … Das große Fremdwörterbuch
Beweisbescheid — Beweisbescheid, s. Interlokut … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zwischenbescheid — Zwischenbescheid, s. Interlokut … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zwischenbescheid — Zwischenbescheid, s.v.w. Interlokut (s.d.) … Kleines Konversations-Lexikon
Zwischenurteil — Zwischenurteil, s. Interlokut … Kleines Konversations-Lexikon
Schuldinterlokut — im Strafprozess bedeutet die Teilung der Hauptverhandlung in Erkenntnisverfahren und Bestrafungsverfahren. Zunächst wird über Schuld oder Unschuld Beweis erhoben und mit Zwischenurteil („Interlokut“) entschieden. Nur im Falle der Schuld wird… … Deutsch Wikipedia
Schuldinterlokut — Schuld|interlokut [zu lateinisch interloqui »eine Einrede machen«] das, s/ e, eine Art Zwischenurteil in der Hauptverhandlung des Strafprozesses, in dem nach einer Beweisaufnahme festgestellt wird, dass der Angeklagte sich der ihm vorgeworfenen … Universal-Lexikon